AGB

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
Folgende Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann jede Person, die über die entsprechende Sportausrüstung verfügt und die in einem allgemein guten körperlichen Zustand ist, um die Anforderungen des Trainingslagers mit einem täglichen Trainingspensum von ca. 3,5 – max. 6 Stunden bewältigen zu können.

§ 3 Abschluss des Vertrages
Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular in Internet, per E-Mail an anna.otte@livewelt.de oder unter Tel. 05241-2019017 erfolgen. Mit der Anmeldung bietet uns der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Unsere Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt. Die Person, welche die Anmeldung unterschreibt, hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Der Buchungsvertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch uns zustande. Jede Anmeldung wird von uns durch Übersendung einer Buchungsbestätigung wirksam.

§ 4 Zahlung
Zahlungen können für Teilnehmer per Überweisung erfolgen.
Nach Buchung muss eine Anzahlung von 50% des vollen Arrangement-Preises erfolgen. Der volle Arrangement-Preis muss bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Wenn der Arrangement Preis nicht rechtzeitig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittskosten.

§ 5 Leistung
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Aufstellung der Vertragsleistungen in der Buchungsbestätigung.

§ 6 Leistungsänderung
Änderungen einzelner Leistungen, welche den Reisezweck nicht gefährden, wie z. Bsp. die Trainingslänge bei schlechter Witterung während der Veranstaltung, sind gestattet. Sollte der Profi der jeweiligen Veranstaltung kurzfristig erkranken, sorgen wir für adäquaten Ersatz. In diesem Fall informieren wir alle Teilnehmer vor der Anreise und bieten auf Wunsch kostenfrei eine Umbuchung für eine Folgeveranstaltung an.

§ 7 Rücktritt
Jeder Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Zur Sicherheit des Teilnehmers empfehlen wir zu Beweiszwecken die Schriftform. Die Abmeldung wird wirksam, sobald diese bei uns eingegangen ist. Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis zu 6 Wochen vor Veranstaltung: 45% des Gesamtpreises
bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung: 80% des Gesamtpreises
bis zu 2 Wochen vor Veranstaltung: 100% des Gesamtpreises

Der Teilnehmer kann den Nachweis erbringen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 8 Rücktritt durch den Veranstalter
WIRD DIE MINDESTTEILNEHMERZAHL VON 10 PERSONEN PRO VERANSTALTUNG NICHT ERREICHT, SIND WIR BERECHTIGT, BIS 14 TAGE VOR DEM GEPLANTEN VERANSTALTUNGSBEGINN VOM VERTRAG ZURÜCKZUTRETEN. Daraus resultierende Umbuchungen nehmen wir kostenlos vor. Den eingezahlten Reisepreis zahlen wir unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Umbuchungen
Umbuchungen sind mit Zustimmung des Veranstalters kostenfrei möglich.

§ 10 Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Buchungsvertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn Veranstaltungen wegen zwingender äußerer Umstände z. Bsp. extremer Witterungsverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers etc. nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt am Veranstaltungsort gehen zu Lasten des Teilnehmers. Wir erstatten in diesem Fall maximal den Arrangementpreis abzüglich einer Entschädigung für bereits erbrachte und für die vorzeitige Beendigung des Arrangements noch zu erbringenden Leistungen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung werden vom Veranstalter und dem Teilnehmer je zur Hälfte getragen.

§ 11 Haftungsbegrenzung
Radsport ist eine Gefahrensportart, die eine hohe körperliche Belastung darstellen kann. Ob die körperliche Verfassung den Anforderungen einer solchen Veranstaltung gewachsen ist, sollte jeder Teilnehmer im Zweifelsfalle vor Reiseantritt durch eine sportärztliche Untersuchung klären lassen. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Gefahr bewusst sein, die auch durch umsichtiges Handeln der Guides nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Wir haften in keinem Fall für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der Guides nicht Folge geleistet oder die jeweilige Straßenverkehrsordnung nicht beachtet wird. Die Haftung für Körperschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden ist nicht begrenzt. Die Haftung für einen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sachschaden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit nicht eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde; sie ist dann auf den typischerweise zu erwartenden Schaden begrenzt.

§ 12 Gewährleistung
Sollte eine Leistung im Rahmen der Veranstaltung einen Mangel aufweisen, muss ein Teilnehmer seine Beanstandungen unverzüglich dem Organisator vor Ort mitteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Vertragsleistungen müssen uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.

§ 13 Datenerhebung und – verwertung
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen /Video, DVD etc. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Weitergabe seines Namens, seiner Adresse, und eMail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, von uns über aktuelle Angebote auch per eMail informiert zu werden. Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.